|
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen bilden, gemeinsam mit den Angebotsunterlagen und der Nachweis-/ Vermittlungsbestätigung, die Grundlage der beiderseitigen Vereinbarung zur Herbeiführung eines Vertragsabschlusses, der den Ankauf/ Verkauf bzw. das Anmieten/ Vermieten einer Immobilie zum Ziel hat.
§ 1
Wir versichern, daß wir vom Eigentümer oder einer von diesem dazu bevollmächtigten Person mit der Verkaufsvermittlung/ Vermietung autorisiert wurden.
§ 2
Die Grundlage für unsere Angebote bilden Informationen, die wir vom Eigentümer der Immobilie entgegengenommen haben. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht.
§ 3
Der Zwischenverkauf/ -vermietung des angebotenen Objektes bleibt dem Eigentümer und dem Immobilien-Büro vorbehalten. Die Werbung für das Objekt wird eingestellt nach kostenpflichtiger Reservierung oder nach schriftlicher Beauftragung des Immobilien Büros zur Bestellung des Notar. Mit Unterzeichnung des Kauf-/ Mietvertrages ist der Vermittlungsauftrag erfüllt.
§ 4
Unsere Immobilien-/ Wohnungsangebote sind nur für den Unterzeichner der Nachweis-/ Vermittlungsbestätigung (kurz: "Auftraggeber") bestimmt. Eine Weitergabe der Angebotsunterlagen ist nicht gestattet! Bei Mißbrauch haftet der Auftraggeber für mögliche Schäden in Höhe der, dem Immobilien- Büro entgangenen Provision.
§ 5
Ist dem Auftraggeber ein von SuP-Immobilien angebotenes Objekt bereits bekannt, so ist dieser zur Offenlegung der Informationsquelle verpflichtet. Wird die Vermittlung der Gelegenheit zum Abschluß eines Kaufvertrages über dieses Objekt ausdrücklich gewünscht, so bleibt unser Provisionsanspruch vollinhaltlich bestehen.
§ 6
Wird Ihnen ein von SuP-Immobilien nachgewiesenes Objekt (oder Kauf-/ Mietinteressent) später durch Dritte noch einmal angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, dem nachfolgenden Anbieter Ihre Vorkenntnis mitzuteilen und auf dessen Maklerdienste zu verzichten.
§ 7
Kommt der Abschluß des Hauptvertrages über ein von uns angebotenes Objekt bei vorsätzlichem Umgehen des Maklers zustande, bleibt der mit SuP- Immobilien vereinbarte Provisionsanspruch bestehen.
§ 8
Die im Exposé und in der Nachweis-/ Vermittlungsbestätigung genannte Provision ist, mit Unterzeichnung eines notariellen Kaufvertrages verdient und zur Zahlung fällig. Bei der Vermietung von Immobilien ist mit Unterzeichnung des Mietvertrages die Provision verdient.
§ 9
SuP Immob. ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
§ 10
Veränderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte ein Teil der vorstehenden Bedingungen nicht wirksam oder ungültig geworden sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Kauf-/ Mietinteressent erkennt diese Geschäftsbedingungen durch Unterschrift auf der dem Exposé beiliegenden Nachweis-/ Vermittlungsbestätigung an.
SuP- Immobilien Inh. Martina Schmidt Dresden, Dezember 2006
|